- Die Mundgesundheit der Patientinnen und Patienten ist oberstes Gebot.
- Die zahnmedizinische Fortbildung übersteigt 80 Stunden pro Jahr mit dem Ziel, das berufliche Wissen und Können auf dem aktuellen Stand zu halten.
- Das SSO-Mitglied ist gegenüber seinen Patientinnen und Patienten persönlich verantwortlich. Die Behandlung wird individuell auf ihre Bedürfnisse angepasst.
- Patientinnen und Patienten werden über verschiedene Möglichkeiten der Therapie, die sich auch bezüglich Kosten unterscheiden, informiert.
- Patientinnen und Patienten erhalten eine detaillierte und verständliche Rechnung.
- Im Streitfall unterzieht sich das SSO-Mitglied dem Verfahren vor der Zahnärztlichen Begutachtungskommission (CEMD [at] sso-fribourg.ch). Das Reglement dieser Kommission ist HIER (auf Französisch) herunter zu laden.